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Die Kurabgabepflicht
entsteht bei Ankunft in Büsum
Sie bekommen die Gästekarten bei Ihrem Gastgeber. Bitte sprechen Sie den Vermieter oder seinen Beauftragten auf Ihre persönliche Büsumer Gästekarte an. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, die Büsumer Gästekarte bei den zugelassenen Ausgabestellen oder beim Kur und Tourismus Service zu erhalten. Wer zahlt?
Kurabgabepflichtig sind alle Erwachsenen (Schwerbehinderte erhalten Ermäßigung siehe Strandeintritt). Kinder bis zum 18. Lebensjahr sowie Busfahrer und Reiseleiter sind von der Kurabgabe befreit. Kurabgabe
Kurabgabe mit Büsumer Gästekarte
März - April + Oktober € 2,00 (Schwerbehinderte € 1,30)
Mai - September € 3,00 (Schwerbehinderte € 2,00)
November - Februar € 1,00
Jahresgästekarte € 84,00
Strandeintritt für Tagesgäste (ab 18 Jahren):
März bis April + Oktober € 2,00 (Schwerbehinderte € 1,30)
Mai bis September € 3,00 (Schwerbehinderte € 2,00) halbtags (ab 15 Uhr) € 2,00
November bis Februar (2009) € 1,00
Schwerbehinderte sind Personen, die einen Grad der Behinderung von 80% und mehr nachweisen, und Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% mit Schäden an den Gliedmaßen, soweit diese mit dem Zusatz "G" oder "aG" im Behindertenausweis nachgewiesen werden. Erforderliche Begleitpersonen (im Ausweis mit "B" gekennzeichnet) zahlen ebenfalls die ermäßigte Strandbenutzungsgebühr.
Befreit von der Kurabgabepflicht sind Schwerbehinderte mit dem Zusatz "Bl" und "H", sowie deren Begleitpersonen.
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